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Berufsbezeichnung, Beginn und Dauer der Lehre:
Die Berufsbezeichnung ist
Netzelektriker.Der Netzelektriker befasst sich hauptsächlich mit dem Bau, Betrieb und Unterhalt von Transport- und Verteilanlagen für elektrische Energie. Er erstellt insbesondere Freileitungen und Kabelleitungen sowie öffentliche Beleuchtungen und rüstet Schalt- und Transformatorenstationen aus. Die Tätigkeit richtet sich nach den entsprechenden eidgenössischen Vorschriften. Im Laufe der Ausbildung arbeitet der Lehrling in der Regel an Hoch- und Niederspannungsanlagen.
Die Lehre dauert
drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schuljahr der Berufsschule .Anforderungen an den Lehrbetrieb:
Lehrlinge dürfen nur in Betrieben ausgebildet werden, die gewährleisten, dass das ganze Ausbildungsprogramm nach Artikel 5 des Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung Netzelektriker / Netzelektrikerin vermittelt wird.
Lehrbetriebe, die einzelne Teile des Ausbildungsprogramms nach Art. 5 nicht vermitteln können, dürfen Lehrlinge nur ausbilden, wenn sie sich verpflichtet ihnen diese Teile in einem anderen Betrieb vermitteln zu lassen. Dieser Betrieb, der Inhalt und die Dauer der ergänzenden Ausbildung werden im Lehrvertrag festgelegt.
Der Lehrbetrieb muss von einem im Sinne der folgenden Bestimmungen fachkundigen Leiter geführt werden, d. h. von:
– einem diplomierten Elektroingenieur ETH, einem diplomierten Elektroingenieur HTL, einem Elektrotechniker TS oder einem Inhaber eines Diploms einer gleichwertigen Schule mit genügender praktischer Tätigkeit;
– einem Netzelektrikermeister (Höhere Fachprüfung);
– einem diplomierten Elektro-Installateur (Höhere Fachprüfung) mit genügender praktischer Tätigkeit.
Als genügende praktische Tätigkeit gilt in der Regel dreijährige Praxis auf dem Gebiete des Baus und des Betriebes von Transport- und Verteilanlagen für elektrische Energie in Hoch- und Niederspannung.
Zur Ausbildung von Netzelektriker-Lehrlingen sind berechtigt:
– Netzelektriker mit eidg. Fachausweis (Berufsprüfung);
– gelernte Netzelektriker sowie gelernte Elektromonteure und Berufsleute verwandter Berufe, die während mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet der elektrischen Transport- und Verteilnetze praktisch tätig waren.
Um eine methodisch richtige Instruktion sicherzustellen, erfolgt die Ausbildung nach einem
Modellehrgang , der aufgrund von Artikel 5 des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung des Netzelektriker / Netzelektrikerin ausgearbeitet worden ist.Copyright Andreas Meier
Donnerstag, Oktober 03, 2002